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Katzenkrankenversicherung – PANDA Krankenvollschutz

Was übernimmt die Katzenkrankenversicherung?

Bei PANDA ist die Leistungsübernahme durch die Katzenkrankenversicherung einfach geregelt: Wir haben genau festgelegt, welche wenigen Behandlungen und Operationen durch die Haustierversicherung nicht übernommen werden, alle anderen Tierarztbesuche werden im Rahmen des jeweiligen Tarifs erstattet. Ausgeschlossen in der Krankenversicherung für die Katze sind beispielsweise: Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, die Erstellung von Bescheinigungen,

Wie viel kostet eine Krankenvollschutzversicherung für eine Katze?

Bei der Katzenversicherung bestimmt neben dem Tieralter und der Tierrasse, der ausgewählte Tarif, wie teuer die Tierkrankenversicherung für Ihre Katze ist. Der PANDA Krankenvollschutz ist erhältlich ab 28,64€/Monat. Holen Sie hier Ihr individuelles und unverbindliches Angebot für Ihre Katzenkrankenversicherung ein: panda-tierversicherung.com/angebot.

Wie lange kann ich einen Schaden geltend machen?

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Katzenkrankenversicherung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger vom Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.

Was ist der Unterschied zwischen dem „PANDA OP-Schutz Basis“ Tarif bzw. „PANDA OP-Schutz Komfort“ Tarif oder „PANDA OP-Schutz Exklusiv“ Tarif und den „PANDA Vollkrankenschutz“ Tarifen?

Unsere Tarife der Katzenkrankenversicherung „PANDA OP-Schutz Basis“, „PANDA OP-Schutz Komfort“ bzw. „PANDA OP-Schutz Exklusiv“ sind relevant, wenn für die Behandlung eine Operation durchgeführt werden muss. Hierbei sind die Vor- und Nachuntersuchungen in der Katzen-OP-Versicherung mitversichert. In unserem „PANDA Krankenvollschutz Basis“ Tarif sind die Leistungen des „PANDA OP-Schutz Basis“ Tarifs mit enthalten. In unserem „PANDA Krankenvollschutz

Bezahlt die Katzenkrankenversicherung die Impfungen für meine Katze?

Zu Behandlungen im Rahmen des „PANDA Schutz-Budget“ der PANDA Tierversicherung zählen: Vorsorgeuntersuchen, bzw. Gesundheitschecks einschließlich Blutuntersuchungen; Zahnprophylaxe (Zahnreinigung/Zahnsteinentfernung); Schutzimpfungen (siehe den Beitrag Impfungen bei Katzen), Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation; Kürzen der Krallen; Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten; Manuelle Analbeutelentleerung; Tierpflegeprodukte, die über von PANDA ausgewählte Händler gekauft werden; Behandlungen aufgrund von

Übernimmt die Krankenversicherung für Katzen die Kosten für Sterilisation oder Kastration?

In unseren Tarifen OP-Schutz Basis, Komfort und Exklusiv sowie im Krankenvollschutz Basis, Komfort und Exklusiv werden Kosten für medizinisch notwendige Kastrationen und Sterilisationen bis zu EUR 350,- übernommen, im OP-Schutz Basis jedoch nur mit einem Beitrag von EUR 50,-. Medizinisch notwendig ist eine Kastration und Sterilisation soweit diese wegen gynäkologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden

Ist Zahnreinigung in der Katzenkrankenversicherung inbegriffen?

In unseren Krankenvollschutztarifen sind Zahnreinigungen je nach Tarif mit EUR 70,00,- bis EUR 100,-je Versicherungsjahr erstattungsfähig. Das „PANDA-Schutzbudget“ der PANDA Krankenvollschutzversicherungen Basis, Komfort sowie Exklusiv ist für folgende Leistungen anwendbar: Vorsorgeuntersuchen, bzw. Gesundheitschecks einschließlich Blutuntersuchungen; Zahnprophylaxe (Zahnreinigung/Zahnsteinentfernung); Schutzimpfungen (siehe den Beitrag Impfungen bei Katzen), Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation; Kürzen der Krallen;

Übernimmt die Krankenversicherung für Katzen die Kosten für die Kastration?

In unseren Tarifen OP-Schutz Basis, Komfort und Exklusiv sowie im Krankenvollschutz Basis, Komfort und Exklusiv werden Kosten für medizinisch notwendige Kastrationen und Sterilisationen bis zu EUR 350,- übernommen, im OP-Schutz Basis jedoch nur mit einem Beitrag von EUR 50,-. Medizinisch notwendig ist eine Kastration und Sterilisation soweit diese wegen gynäkologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden

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