Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Katzenkrankenversicherung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger vom Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.