Als nicht gesund und damit nicht versicherungsfähig gelten Tiere:

  1. a) mit chronischen oder akuten Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifischen Erkrankung, es sei denn, die Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung, oder
  2. b) mit Fehlbildungen oder Invalidität.
  3. c) Ebenso nehmen wir leider keine jagdlich geführten Hunde zur Versicherung auf.

Wenn keine der obengenannten Punkte auf Ihr Tier zutreffen, dann können Sie bei Versicherungsabschluss „Gesund“ ankreuzen und brauchen auch kein Gesundheitszeugnis zu erbringen.