Ihr Hund muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses frei von akuten oder chronischen Erkrankungen sein. Außerdem darf in den letzten 6 Monaten keine Behandlung oder Operation von einem Tierarzt durchgeführt oder angeraten worden sein, um eine Hundeversicherung abzuschließen.

Hiermit sind keine Tierarztbesuche aufgrund von Vorsorgebehandlungen gemeint, wie z.B. Entwurmung, Impfung, Zahnsteinentfernung, Milchzahn oder Ähnliches, sowie Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation.