Es wird zwar empfohlen, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen, allerdings ist es keine gesetzliche Pflicht. Weitere Tierversicherungen (wie die Hunde-OP-Versicherung oder Katzen-OP-Versicherung) sind davon ebenfalls ausgeschlossen. Anders verhält es sich bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung, die derzeit (Stand Oktober 2021) in sechs Bundesländern in Deutschland Pflicht ist.