OP- und Vollkrankenschutz.

Bei uns gibt es keine automatische Anpassung Ihres Beitrags. Wir sind jedoch berechtigt den Beitrag für bestehende Versicherungsverträge anzupassen, wenn die Entwicklung der Schadenaufwendungen und der den Verträgen zurechenbaren Kosten dies erforderlich macht, weil das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung so wie es bei Vertragsschluss bestand, wegen veränderter Schadenaufwendungen und Kosten nicht mehr besteht. Dies kann zu einer Erhöhung, aber auch zu einer Verminderung des Beitrags führen.

Haftpflicht.

Wir überprüfen mindestens alle fünf Jahre unter Berücksichtigung der tatsächlichen Werte der letzten drei Kalenderjahre, ob sich die von uns kalkulierten Werte der einzelnen Bestandsgruppen bestätigt haben.

Wir sind berechtigt, den für bestehende Verträge geltenden Beitrag anzupassen, wenn:

(1) die Abweichung auf Veränderungen der unternehmensbezogenen Beitragsfaktoren beruht, die seit Vertragsabschluss bzw. der letzten Beitragsanpassung Ihrer Hundeversicherung eingetreten sind und weder vorhersehbar noch beeinflussbar waren.

(2) die Abweichung mindestens drei Prozent beträgt (Bagatellgrenze).

Bei Erhöhung des Beitrages können Sie den Vertrag Ihrer Tierversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen.