Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Hundeversicherung sowie Katzenversicherung verjähren in drei Jahren. Dennoch bitten wir, die Rechnung unverzüglich einzureichen. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.













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