Der Versicherungsvertrag der Hundeversicherung (Hundekrankenversicherung, Hunde-OP-Versicherung und Hundehaftpflichtversicherung) wird für ein Jahr abgeschlossen. Er kann von Ihnen nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres jeweils zum ersten eines jeden Monats gekündigt werden. Die Kündigung Ihrer Tierversicherung wird wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin in Textform zugegangen ist.
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