Für den Abschluss einer Hundekrankenversicherung muss Ihr Hund zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses frei von akuten oder chronischen Erkrankungen sein. Außerdem darf in den letzten 6 Monaten keine Behandlung oder Operation von einem Tierarzt durchgeführt oder angeraten worden sein.
Hiermit sind keine Tierarztbesuche aufgrund prophylaktischer Behandlungen gemeint, wie z.B. Entwurmung, Impfung, Zahnstein, Milchzahn oder Ähnliches.
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