Ihr Hund muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einer Hundeversicherung frei von akuten oder chronischen Erkrankungen sein. Außerdem darf in den letzten 6 Monaten keine Behandlung oder Operation von einem Tierarzt durchgeführt oder angeraten worden sein.
Damit sind keine Tierarztbesuche aufgrund prophylaktischer Behandlungen gemeint, wie z.B. Entwurmung, Impfung, Zahnsteinentfernung, Milchzahn oder Ähnliches.